MONTAGEBEDINGUNGEN
Gültig ab 01.05.2008


Für die Stellung eines Monteurs gelten folgende Bedingungen:
Für Reparaturarbeiten und UW-Prüfungen werden pro Reise- und
Arbeitsstunde .....................................................EUR: 48, --
berechnet.
Für Auslösung im Nahbereich (ab 20 bis 70km vom Standort des Monteurs)
pro geleisteter Stunde ............................................EUR: 2,60
Für Auslösung und Übernachtungskosten (über 70km Entfernung),
pro geleisteter Stunde ............................................EUR: 3,90
Für den Einsatz des Kundendienstwagens pro gefahrenen Kilometer,
ggf. anteilig .....................................................EUR: --,80


Diese Sätze gelten für Arbeiten von Montag bis Freitag von 6-18 Uhr. Für Arbeiten von Montag bis Freitag nach 18 Uhr und an Samstagen werden 50% Überstundenzuschlag berechnet an Sonn- und Feiertagen 100%. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Zahlungsbedingungen lauten: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt, rein netto.
Bei Kostenänderung behalten wir uns eine Korrektur der aufgeführten Verrechnungssätze vor.
Die Montage-Arbeitsscheine sollen vom jeweiligen Monteur und vom Kunden oder dessen Beauftragten mit geleisteten Arbeitsstunden und Materialaufwand unterzeichnet werden.
Für von uns zu vertretende Mängel haften wir, unter Ausschluss aller weiteren Mängel in der Weise, dass wir die Mängel zu beseitigen haben. Haftung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht nur, wenn uns oder dem jeweiligen Monteur ein nachweisbares Verschulden zukommt,
bei Sachschäden bis EUR: 511 292,--
bei Personenschäden bis EUR: 1 533 876,--
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Laufen.
Mit dieser Ausfertigung verlieren frühere Montagebedingungen ihre Gültigkeit.